1860 riet
Thomas Inman seinen Arztkollegen, ihren Patienten kein Medikament zu
verschreiben, von dessen Wirkung sie nicht überzeugt seien. Sie sollten im
Zweifel lieber „zum Wohl des Patienten“ entscheiden. In der Rechtssprache gibt
es dafür den Ausdruck „Im Zweifel für den Angeklagten“. Er bedeutet, dass ein
Angeklagter bei widersprüchlicher Beweislage nicht schuldig gesprochen werden
sollte.
Vielleicht
können wir als Christen aus diesem Konzept etwas für unsere Beziehungen lernen.
Oder besser noch, wir können aus der Bibel lernen, was es bedeutet, im Zweifel
zum Wohl des anderen zu entscheiden. In 1. Korinther 13,7 heißt es, die Liebe
„erträgt alles, sie glaubt alles, sie hofft alles, sie duldet alles.“ Ein
amerikanischer Ausleger schreibt zu der Formulierung „sie glaubt alles“ das
Folgende: „Das Beste im anderen sehen … Das heißt nicht, dass die Liebe naiv
ist, sondern dass sie nicht das Schlechteste denkt (wie es die Welt tut). Sie
behält ihren Glauben. Liebe lässt sich nicht täuschen …, aber sie ist immer
bereit, im Zweifel für den anderen zu entscheiden.“
Wenn wir
Negatives über andere hören oder die Motive für ihr Handeln anzweifeln, dann
wollen wir erst einmal innehalten, bevor wir sie als falsch oder schlecht
verurteilen. Wir wollen im Zweifel das Gute in ihnen sehen.
Im
Zweifel entscheidet die Liebe zum Wohl des anderen. (RBC)